Branchenorientierte Steuerberatung der Kanzlei Bertl+Schwarz

Wir erledigen für Sie branchenorientiert, fristgerecht und zuverlässig alle steuerlichen Aufgaben, und achten dabei auf die besonderen steuerlichen Unterschiede der verschiedenen Berufsgruppen. Jede Branche hat ganz eigene steuerliche Gegebenheiten die es zu beachten gilt und auf die wir bei der Erstellung der Steuererklärung eingehen.

Steuerliche Ärzte- und Zahnärzteberatung

Insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten gilt es, die Besonderheiten bei der Umsatzsteuer zu beachten, wenn es um Leistungen geht, die nicht dem steuerlichen Begriff der Heilbehandlung entsprechen. Die betriebswirtschaftlichen Erfolgsfaktoren müssen im Einklang mit dem Standesrecht stehen und dabei Degression, sowie Regresse bei kassenärztlichen Leistungen mit in die Betrachtungen gezogen werden. Wir unterliegen in diesem Bereich einer ständigen Weiterbildung und können durch  die langjährige Betreuung von Ärzten diverser Fachrichtungen, Zahnärzten, Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgen und Kieferorthopäden eine hervorragende Expertise nachweisen.

>> Steuerberatung bei Ärzten und Zahnärzten

Steuerberatung für Apotheken

Als eingetragene Kaufleute, sind Apotheker Gewerbetreibende und unterliegen sofort der Buchführungspflicht. Das Finanzamt zählt die Apotheken zu den bargeldintensiven Betrieben und legt bei der Betriebsprüfung den Fokus auf die ordnungsgemäße Kassenführung. Es gibt beim Finanzamt spezialisierte Apothekenprüfer, die sich sehr gut mit den Abläufen in einer Apotheke auskennen. Hier gilt es die Apotheke steuerlich so aufzustellen, dass es bei Betriebsprüfungen erst gar nicht zu Auffälligkeiten kommt.

>> Steuerberatung für Apotheken

Steuerliche Beratung für Freiberufler

Bei einem Freiberufler gibt es aus steuerlicher Sicht zahlreiche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Sind Sie als „Katalogberuf“ unstreitig freiberuflich tätig, oder doch Gewerbetreibender. Nicht immer ist es sofort eindeutig zu sagen, ob die Tätigkeit wissenschaftlicher, künstlerischer, unterrichtender oder erzieherischer Natur ist. Werden neben der freien Tätigkeit auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, kann das gerade bei einem Zusammenschluss in einer Personengesellschaft zu unangenehmen steuerlichen Folgen kommen. Die so genannte Abfärbetheorie qualifiziert dann auch freiberufliche Einkünfte als gewerblich um und es wird auf die gesamten Gewinne Gewerbesteuer erhoben.

>> Steuerberatung für Freiberufler

Steuerberatung für kleine und mittelständische Unternehmen

Bei der Steuerberatung von Gewerbebetrieben haben wir keine Fokussierung auf eine einzelne Branche, da wir uns als Berater für kleine und mittlere Unternehmen spezialisiert haben. Durch unser Know How können wir gerade bei inhabergeführten Unternehmen in dieser Größe eine fundierte betriebswirtschaftliche Beratung neben der steuerlichen Betreuung anbieten. Wir kennen die spezifische Besonderheiten und berücksichtigen diese in unserem Beratungsansatz.

>> Steuerberatung für mittelständische Unternehmen