Freiberufler brauchen steuerliche Beratung

Bei einem Freiberufler gibt es aus steuerlicher Sicht zahlreiche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Sind Sie als „Katalogberuf“ unstreitig freiberuflich tätig, oder doch Gewerbetreibender. Nicht immer ist es sofort eindeutig zu sagen, ob die Tätigkeit wissenschaftlicher, künstlerischer, unterrichtender oder erzieherischer Natur ist. So hat z.B. der BFH entschieden, dass bei Musikern, die ausschließlich Cover Songs darbieten, die künstlerische Leistung derart in den Hintergrund tritt, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Werden neben der freien Tätigkeit auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, kann das gerade bei einem Zusammenschluss in einer Personengesellschaft zu unangenehmen steuerlichen Folgen kommen. Die so genannte Abfärbetheorie qualifiziert dann auch freiberufliche Einkünfte als gewerblich um und es wird auf die gesamten Gewinne Gewerbesteuer erhoben. Aus diesem Grund ist es wichtig, von Anfang an eine steuerliche Beurteilung und Einordnung der Tätigkeiten vorzunehmen.


Freiberufliche Tätigkeit – Steuerliche Besonderheiten

Freiberufler ermitteln Ihren Gewinn nach der vereinfachten Gewinnermittlung (4/3 Rechnung). Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich hier vor allem durch das Zu- und Abflussprinzip. So kann z.B. durch Leasing-Sonderzahlungen oder Kauf von Umlaufvermögen am Jahresende noch steuerliches Gestaltungspotential genutzt werden.

Auch die Umsatzsteuer ist gerade bei Freiberuflern ein Beratungsschwerpunkt, da einige Freiberufler (Musiker, Physiotherapeuten, Dozenten, Fahrlehrer, u.a.) unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerfrei bleiben, oder nur für einen Teil ihrer Umsätze Umsatzsteuer fällig wird. Hier gibt es dann Besonderheiten beim Vorsteuerabzug (aufzuteilende Vorsteuer) zu beachten. Ebenso begleiten wir unsere Mandanten, wenn eine Bescheinigung von der Landesbehörde benötigt wird, um die Umsatzsteuerfreiheit zu erreichen.


Betriebswirtschaftliche Beratung

Neben der steuerlichen Beratung bieten wir für unsere Freiberufler eine spezielle betriebswirtschaftliche Beratung an. Durch regelmäßige Steuervorausberechnung sowie Aufstellung aller privaten Ausgaben und Tilgungsleistungen ist es möglich, eine aussagefähige Liquiditätsrechnung zu erstellen. So weiß der Mandant, welche Mittel er für seinen Lebensunterhalt monatlich tatsächlich zur Verfügung hat.


Wir betreuen in unserer Kanzlei folgende Freiberufler

  • Dozenten (Besonderheiten zum Thema Umsatzsteuer bei Dozenten/Lehrern)
  • Musiker (Besonderheiten zum Thema Besteuerung von Musikern)
  • Rechtsanwälte
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Physiotherapeuten
  • Fahrlehrer
  • Musiklehrer
  • Dolmetscher / Übersetzer
  • Ärzte diverser Fachrichtungen
  • Zahnärzte
  • Mund- Kiefer- Gesichtschirurgen
  • Kieferorthopäden