11. Juli 2020

Betriebsausgaben

Gerade von jungen Unternehmern und Existenzgründern werde ich immer wieder gefragt, was nun alles als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. In § 4 (4) EStG heißt es ganz lapidar „Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.“ Aber welche Aufwendungen mindern nun den Gewinn und damit die Steuerlast Ihres Unternehmers? Um hier Hilfestellung zu geben habe ich die wichtigsten Betriebsausgaben zusammengestellt:

Abzugsfähige Betriebsausgaben

Betriebliche Versicherungen
Haftpflichtversicherung, berufliche Rechtsschutzversicherung, Gebäudeversicherung Betriebsgebäude, D&O Versicherung

Materialkosten
Alle Aufwendungen für den Einkauf von Material oder Handelsware.

Personalkosten
Lohn für Mitarbeiter, Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung, Berufsgenossenschaft, freiwillige soziale Leistungen (Gutscheine, Tankkarten), Geschenke (bis 60€ für persönliches Ereignis für AN steuerfrei)

Raumkosten
Miete für die betrieblichen Räume und KFZ Stellplätze, Abschreibung für die eigene Immobilie, Nebenkosten, wie Strom, Wasser, Müllabfuhr, Heizung

KFZ Kosten
Leasing, Abschreibung eigenes KFZ, Benzin, Parkgebühren, Maut, Autowäsche, Reparaturen, Reifenwechsel, Autozubehör

Werbekosten
Inserate, Anzeigen, Facebook Werbung, Google AdWords, Internetseite, Flyer, Plakate, Streuartikel, Logoartikel

Reisekosten
Bahntickets, Flugkosten, Taxigebühren, Hotel- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand

Reparaturen und Instandhaltungen
Reparaturen der betrieblichen Räume, Maschinen und Geräte, Computerwartung, Software Updates

Beiträge
Berufsverbände, Unternehmervereinigungen, Industrie- und Handelskammerbeiträge

Porto / Versandkosten
Briefmarken, Paketmarken, Aufladen der Postalia, Verpackungsmaterial, Kuverts, Kartonagen

Bürobedarf
Briefpapier, Stempel, Schilder, Papier, Toner, Stifte, Blöcke, Ordner, Locher,

Telekommunikationskosten
Telefongebühren, Mobiltelefongebühren, Internetkosten, Faxgebühren

Rechts- und Beratungskosten
Rechtsanwalt, Steuerberatung, Unternehmensberatung, Existenzgründungsberatung, Planrechnungen, Businessplan

Abschlusskosten
Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater

Buchführungskosten
Kosten für die Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung

Nebenkosten des Geldverkehrs
Bankgebühren für Kontoführung, Geldbeschaffungskosten, Lastschriftgebühren, Kosten Online Banking, Überweisungsgebühren, Kosten Geldautomat, Provisionen für ec cash oder Kreditkartenannahme

Zinsen
Zinsen für Kontokorrent, Finanzierung Betriebsmittel, Finanzierung von Anlagevermögen

Repräsentationskosten
Kaffee, Getränke, Snacks für Kunden

Betriebs- und Geschäftsausstattung
Computer, Server, Ipad, Telefone, Mobiltelefon, Büroeinrichtung: Regale, Schreibtische, Schränke, Beleuchtung, Pflanzen, Bilder, Vorhänge, Teppich, Fax, Drucker, Scanner, Kopierer, Lagerausstattung im Rahmen der Abschreibung

Maschinen
Anschaffungskosten für LKW, Kran, Gabelstapler, Produktionsmaschinen, Schlepper im Rahmen der Abschreibung

Kraftfahrzeuge
Anschaffungskosten für PKW, LKW, Transporter, Anhänger im Rahmen der Abschreibung

Berufskleidung
Arztkittel, „Blaumann“, Sicherheitskleidung, Sicherheitsschuhe, Helm, mit Logo versehene Kleidung

Fortbildungskosten
Fachliteratur, Seminare, Kurse, Weiterbildungsveranstaltungen, Workshops, Kongresse und de dazugehörigen Reisekosten (s.o.)

Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Schuldzinsen im Falle von Überentnahmen
Werden mit Krediten die privaten Ausgaben bestritten und sind diese Entnahmen nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt, wird der Zinsabzug beschränkt.

Bewirtungskosten
Bewirtungskosten sind Aufwendungen für die betrieblich veranlasste Bewirtung von Geschäftspartnern und können in Höhe von 70 % der angemessenen Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Geschenke an Geschäftsfreunde
Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur beschränkt, bis zur Höhe von 35 € pro Empfänger und Jahr als Betriebsausgaben abzugsfähig. Einen höheren Freibetrag gibt es bei konkreten Anlässen.

Aufwendungen für die Jagd, Fischerei, Segel- und Motoryachten wenn nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebes
Aufwendungen, die üblicherweise Repräsentationsaufwand sind und erheblich die privaten Interessen von Unternehmer und Geschäftsfreunden dienen, sollen vom Abzug ausgeschlossen werden.

Mehraufwendungen für Verpflegung
hier sind nur pauschale Sätze als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 12 € pauschal, bei Abwesenheit über 24 Stunden 24 € pauschal.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Hier dürfen nur 30 ct. pro Entfernungskilometer in Abzug gebracht werden (analog Arbeitnehmer)

Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
Die angemessenen Kosten für eine Wohnung am Arbeitsort, Verpflegungsmehraufwendungen für 3 Monate, 1. und letzte Fahrt zum doppelten Haushalt, 1 Familienheimfahrt pro Woche

häusliches Arbeitszimmer
Das häusliche Arbeitszimmer ist nur uneingeschränkt abzugsfähig, wenn die gesamte berufliche und gewerbliche Tätigkeit überwiegend darin stattfindet. Ist dies nicht der Fall wird der Abzug auf 1.250 € p.a. begrenzt, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

unangemessene Aufwendungen
Bewirtung in einem Nachtklub, Ferrari für „normales“ Unternehmen

Bestechung- und Schmiergelder soweit straf- oder bußgeldbewährt

nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Es gibt auch Aufwendungen, die zwar betrieblich veranlasst sein können, aber gesetzlich vom Betriebsausgabenabzug völlig ausgeschlossen sind:

Aufwendungen für die private Lebensführung / Privatausgaben
Freizeitkleidung, Lebensmittel zum eigenen Verbrauch, private Miete, Nachhilfe der Kinder, Beitrag zum Sportverein, Urlaubsreise

Steuern vom Einkommen
Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer

Geldstrafen Strafzettel, Bußgelder, sonstige Strafzahlungen

Besondere Betriebsausgaben

Investitionsabzugsbetrag
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann für die Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bereits vor der Anschaffung oder Herstellung der laufende Gewinn um 40% der zukünftigen Investition gesenkt werden.

Steuerberater Fragen
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