29. Oktober 2018

Rechnung und Vorsteuerabzug

Nur wenn eine Rechnung alle Pflichtangaben enthält kann der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden. Oft werden fehlerhafte Rechnungen erst Jahre später bei einer Betriebsprüfung erkannt und eine Korrektur ist dann zum Teil nicht mehr möglich. Prüfen Sie daher Ihre Eingangsrechnungen rechtzeitig und fordern Sie bei Bedarf sofort eine ordnungsgemäße Rechnung!

Pflichtangaben

Folgende Pflichtangaben muss eine Rechnung mit einem Betrag von mehr als 150 € enthalten

  • Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer ID Nummer
  • Hinweis auf evtl. Steuerbefreiung
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Nummer
  • Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
  • Menge und Bezeichnung der Ware / Art und Umfang der Leistung
  • Nettobetrag
  • Umsatzsteuersatz in Prozent
  • Umsatzsteuerbetrag
  • Hinweis auf vorab vereinbarte Skonti / Boni

 Kleinbetragsrechnungen

Bei Rechnungen unter 150 €, s.g. Kleinbetragsrechnungen reichen folgende Angaben

  • Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Bezeichnung der Ware / Art und Umfang der Leistung
  • Bruttobetrag
  • Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer

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