Partner für die Nachfolgeberatung – Ihr Steuerberater in Regensburg

Die Unternehmensnachfolge sollte frühzeitig und vorausschauend geplant werden. Hierzu sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Anlayse der IST Situation und Formulierung von Zielen der Unternehmensnachfolge
  • Auswahl eines geeigneten Nachfolgers
  • Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen für Übergeber und Übernehmer
  • Bewertung des Unterenhmen
  • Planung einer Überleitungsphase

Möglichkeiten der Nachfolge

  • Familiennachfolge
  • Verpachtung des Betriebs
  • Einsetzung eines Geschäftsführers
  • Verkauf des Unternehmens

Möglichkeit der Einsetzung eines Beirats

Durch den Einsatz eines Beirats, in Kapitalgesellschaften durch einen Aufsichtsrat, ist es möglich dem Altinhaber auch nach der Übergabe noch einen gewissen Einfluss auf das Untenrehmen einzuräumen. Je nach Ausgestaltung kann vereinbart werden, dass der Beirat

  • über wichtige Unternehmensentscheidungen informiert wird
  • in besonderen Fällen auch auf Entscheidungen einwirken kann
  • bei Konflikten zwischen Altinhaber und Übernehmer als Schiedsstelle fungiert

Als Beiräte bieten sich Personen an, die über eine hohe Fachkompetenz verfügen und mit der Unternehmensentwicklung langjährig vertraut sind.

Unternehmensbewertung

Einen „richtigen“ Kaufpreis gibt es nicht. Die Kaufpreisvorstellung des Verkäufers und des Nachfolgers werden wohl immer mehr oder weniger weit auseinanderdriften. Um einen objektiven Unternehmenswert zu finden kann ich als Steuerberater eine Bewertung Ihres Unternehmens vornehmen. Die Bewertung erfolgt nach anerkannten Methoden:

  • Ertragswertverfahren nach IDW S1
  • Discounted Cash Flow Methode

Zahlungsmodalitäten

Abhängig von Ihrer individuellen Situation könnnen verschiedene Zahlungsmodalitäten in Betracht kommen. Hierzu ist auch immer die steuerliche Auswirkung auf Übergeber und Übernehmer zu prüfen. Folgende Varianten könnten für Sie in Betracht kommen:

  • Einmalzahlung
  • Rentenzahlung
  • Ratenzahlung
  • Dauernde Last